Sieht echt aus. Kann aber krank machen
Eine Anzeige für eine Abnehmspritze, eine professionell gestaltete Internetseite und ein Behördenlogo: Ein illegales Angebot kann täuschend vertrauenswürdig aussehen. Wer ein solches Präparat bestellt, weiß jedoch womöglich nicht, was darin steckt. Der versprochene Wirkstoff kann fehlen, andere Inhaltsstoffe können der Gesundheit schaden.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur und die nationalen Arzneimittelbehörden haben bereits im vergangenen Jahr vor einem starken Anstieg illegaler Angebote von Abnehm- und Diabetesmedikamenten gewarnt. Sie entdeckten Hunderte gefälschte Facebookprofile, Werbeanzeigen und Verkaufsangebote. Manche Anbieter missbrauchen sogar Behördenlogos und erfinden Empfehlungen, um ihren Produkten Glaubwürdigkeit zu verleihen. Sie setzen darauf, dass Menschen auf eine wirksame Behandlung hoffen.
In dieser Woche haben wir im Europäischen Parlament darüber debattiert, wie sich Patientinnen und Patienten besser vor illegalen und gefälschten Arzneimitteln aus dem Onlinehandel schützen lassen. Europa hat bereits Regeln geschaffen, die Arzneimittelfälschungen erschweren und Plattformen beim Umgang mit illegalen Angeboten in die Pflicht nehmen. Doch die Anbieter erreichen ihre Kundschaft über Grenzen hinweg. Damit der Schutz funktioniert, müssen Behörden zusammenarbeiten und die geltenden Vorgaben konsequent durchsetzen.
Mich beschäftigt dabei besonders die Werbung, über die solche Produkte ihre Kundschaft finden. Ein täuschendes Werbevideo kann einen Kauf auslösen, der die Gesundheit gefährdet. Bei der geplanten Überarbeitung der europäischen Medienregeln möchte ich deshalb auch darauf schauen, wie der Schutz vor illegaler Arzneimittelwerbung auf Videoplattformen greift.
Welche EU-Regeln schützen beim Medikamentenkauf?
Arzneimittelsicherheit: Die Fälschungsschutzrichtlinie und ihre Durchführungsregeln sehen für die meisten verschreibungspflichtigen Medikamente eine individuelle Kennzeichnung und einen Manipulationsschutz vor. Sie helfen, gefälschte oder bereits geöffnete Packungen vor der Abgabe zu erkennen.
Onlinehandel: Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen zu Meldeverfahren für illegale Inhalte. Online-Marktplätze müssen außerdem Identitätsangaben ihrer gewerblichen Verkäufer einholen und sich um die Prüfung ihrer Verlässlichkeit und Vollständigkeit bemühen.
Werbung: Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) verbietet Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Auch Videoplattformen unterliegen bestimmten Pflichten.
Was Sie selbst prüfen können: Das gemeinsame EU-Sicherheitslogo auf einer Onlineapotheke muss beim Anklicken zum Eintrag im offiziellen nationalen Register führen. Prüfen Sie dort die Internetadresse und gehen Sie über den hinterlegten Link zur Apotheke zurück. Der Eintrag bestätigt die Berechtigung des Anbieters zum Onlinehandel.
