Der Wolf im Schafstall - Wenn Artenschutz an Grenzen stößt
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Wenn ein Tier - wie unlängst wieder in Hürtgenwald - auf einer umzäunten Weide gerissen wird, sorgt das für mehr als nur Schlagzeilen.wIn vielen Teilen unserer Region wächst die Verunsicherung. Nicht, weil der Wolf als Tier grundsätzlich infrage gestellt wird. Sondern weil die Frage, wie wir mit seinem wachsenden Vorkommen in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft umgehen, längst zu einer realen Herausforderung geworden ist: für Tierhalterinnen und Tierhalter, für Familien in ländlichen Gemeinden und für Kommunen, die Schutzmaßnahmen organisieren müssen..
Gleichzeitig spüren wir auch in den Städten: Das Thema polarisiert. Während der Wolf für die einen das Symbol für eine gelungene Rückkehr in die Natur ist, fragen sich andere: Wie sicher sind unsere Naherholungsgebiete noch? Was bedeutet das für Ausflüge mit dem Hund, für Schulklassen im Grünen? Es geht also nicht nur um Weiden in der Eifel - es geht um unser gemeinsames Lebensumfeld.
Der Wolf ist ein Teil unserer heimischen Artenvielfalt. Sein Schutz ist wichtig. Aber Schutz darf nicht einseitig sein – er muss im Ausgleich stehen mit der Sorge der Menschen vor Ort, mit der Bedeutung der Weidetierhaltung für unsere Landschaft, mit der Frage, was praktisch überhaupt noch machbar ist. Denn: Ständige Herdenverlagerungen, hohe Zäune, Überwachungstechnik – all das mag auf dem Papier funktionieren, ist aber im Alltag vieler Betriebe schlicht nicht umzusetzen.
Deshalb haben wir uns als EVP-Fraktion im Europäischen Parlament für eine Neubewertung stark gemacht. Die Entscheidung, den Schutzstatus des Wolfs zu lockern, ist kein Angriff auf den Artenschutz – im Gegenteil: Sie schafft erstmals die Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten gezielt handeln können, wenn Weidetierhaltung, öffentliche Sicherheit oder andere geschützte Arten gefährdet sind.
Der Wolf macht nicht an Ländergrenzen Halt. In den Alpen, in Skandinavien, in Polen oder Spanien stehen viele Regionen vor ähnlichen Problemen: Die Populationen wachsen, die Konflikte nehmen zu. Darum war es höchste Zeit, dass wir auf europäischer Ebene einen flexibleren Rahmen schaffen – einen, der nicht Verbote zementiert, sondern Lösungen ermöglicht.
Der Erhalt der Art bleibt unverändert unser Ziel. Aber wir brauchen ein aktives, wissenschaftlich fundiertes Bestandsmanagement - im Sinne eines realistischen Artenschutzes, der nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigeht.
Wer Vertrauen in Umwelt- und Naturschutzpolitik stärken will, muss beides ernst nehmen: den Schutz bedrohter Arten und die Sorgen der Menschen, egal ob auf dem Land oder in der Stadt. Eine ehrliche Koexistenz gelingt nur dann, wenn sich niemand im Stich gelassen fühlt.
Worum geht es bei der EU-Regelung?
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist ein zentrales Naturschutzgesetz der EU. Sie schützt gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume. Arten im Anhang IV – wie bisher der Wolf – gelten als streng geschützt. Eingriffe sind dort nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt.
Mit der neuen Einstufung in Anhang V erhält der Wolf den Status »geschützt«. Das erlaubt den Mitgliedstaaten, bei Bedarf gezielte Maßnahmen zu ergreifen – etwa zum Schutz der Weidewirtschaft oder zur Verhinderung schwerwiegender Schäden.
Der Erhalt der Art bleibt weiterhin verbindliches Ziel. Als die Richtlinie 1992 beschlossen wurde, war der Wolf in Europa vom Aussterben bedroht – heute haben sich die Populationen vielerorts stabilisiert oder wachsen. Die Änderung gibt den Mitgliedstaaten mehr Handlungsspielraum für regional angepasste Lösungen.
Ihre Europaabgeordnete
Sabine Verheyen
Die Kolumne wurde im Wochenspiegel Euskirchen veröffentlicht.
