Ein Paket kommt selten allein
Das Päckchen ist klein, der Preis niedrig. Doch wenn das Ladegerät überhitzt oder im Kinderspielzeug verbotene Stoffe stecken, wird aus dem vermeintlichen Schnäppchen ein Risiko. Bei einer direkten Bestellung bei einem Händler außerhalb der Europäischen Union kann bislang ausgerechnet die Empfängerin oder der Empfänger zollrechtlich für die Einfuhr verantwortlich sein.
Das hat einen nachvollziehbaren Grund: Wer selbst eine Ware aus einem Drittstaat bestellt, führt sie rechtlich in die Europäische Union ein. In einer klassischen Handelskette übernimmt diese Aufgabe meist ein Unternehmen. Beim Direktversand landet sie bislang bei der Kundin oder dem Kunden. Angesichts von Milliarden kleiner Onlinebestellungen stößt diese Regelung jedoch an ihre Grenzen.
Der neue europäische Zollkodex soll die Pflichten deshalb auf die Verkäuferseite verlagern. Künftig braucht jede Ware dort einen klar benannten Verantwortlichen. Das kann der Händler oder die Plattform sein, über die der Kauf abgewickelt wird. Sie müssen dafür sorgen, dass Zoll- und Produktvorschriften eingehalten werden.
Nach der Einigung mit den Mitgliedstaaten stand für den neuen europäischen Zollkodex in dieser Plenarwoche der letzte parlamentarische Schritt an.
Die Reform reagiert auf eine Entwicklung, die Europas Zollbehörden an ihre Grenzen bringt. 2025 gelangten fast 5,9 Milliarden einzelne Waren in geringwertigen Online-Sendungen in die Europäische Union. Jedes einzelne Paket zu öffnen, ist unmöglich. Bislang arbeiten die nationalen Zollstellen zudem mit unterschiedlichen IT-Systemen und erhalten wichtige Informationen häufig erst, wenn die Ware bereits an der Grenze liegt.
Künftig sollen Händler und Plattformen die erforderlichen Daten übermitteln, sobald sie die Zahlung annehmen. Der Zoll weiß damit früher, was unterwegs ist und wer zuständig ist. Eine gemeinsame europäische Datenplattform soll die Angaben aus allen Mitgliedstaaten zusammenführen. Die Behörden können ihre Kontrollen so auf auffällige Warenströme konzentrieren.
Verwaltet wird die Plattform von einer neuen EU-Zollbehörde. Sie soll die nationalen Stellen bei der Risikoanalyse unterstützen und dafür sorgen, dass Informationen über verdächtige Händler oder wiederholte Verstöße nicht an einer Landesgrenze enden. Marktüberwachungsbehörden, Europol und die Europäische Staatsanwaltschaft sollen ebenfalls auf die für ihre Aufgaben relevanten Daten zugreifen können.
Bei systematischen Verstößen sollen Onlinehändlern und Plattformen empfindliche Sanktionen drohen. Waren können zurückgehalten und der Zugang zu einem Onlineangebot beschränkt werden.
Die neuen Vorschriften für den Onlinehandel sollen ab Juli 2028 gelten. Die gemeinsame Datenplattform wird anschließend schrittweise aufgebaut und ab 2034 für alle Wirtschaftsbeteiligten verpflichtend.
Kurz erklärt: Drei-Euro-Zoll und Bearbeitungsgebühr
Seit Juli 2026 gilt vorübergehend ein Zoll von drei Euro je Warenkategorie in einer Online-Sendung unter 150 Euro. Zusätzlich sieht die Reform eine Bearbeitungsgebühr für den Aufwand der Zollbehörden vor. Deren Höhe steht noch nicht fest. Beide Beträge fallen bei der Einfuhr an. Händler und Plattformen können sie bei ihrer Preisgestaltung berücksichtigen.
