Europäisches Parlament stimmt für grenzüberschreitende Portabilität
Das Europäische Parlament stimmte am 18. mai 2017 mit großer Mehrheit für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten im europäischen Binnenmarkt. Damit werden in Zukunft Verbraucher ihre Online-Inhalte aus dem Heimatland, z. B. ein Netflix-Abonnement, auch bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland nutzen können. Mit den neuen Regeln sind wir der Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes wieder einen Schritt nähergekommen. Kulturelle Werke werden in der EU einfacher zugänglich sein, ohne territoriale und exklusive Lizenzen zu gefährden und damit auch das gut funktionierende europäischen Filmfinanzierungssystem.
Digitale Technologien tragen maßgeblich dazu bei, dass sich die Gewohnheiten der Verbraucher verändern. Abonnierte Internet-Streamingdienste (Video-on-Demand) werden inzwischen immer mehr genutzt. Nutzer möchten diese Dienste jedoch nicht nur zu Hause, sondern auch bei Aufenthalten im europäischen Ausland nutzen. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass im Jahr 2015 5,7 Prozent der Unionsbürger zeitweise grenzüberschreitend auf ihre abonnierten Online-Dienste zugreifen wollten. Schätzungen zufolge wird diese Zahl im Jahr 2020 auf 14 Prozent und damit auf rund 72 Millionen Bürger steigen. Ich freue mich daher, dass zukünftig eine große Anzahl von Europäern, die innerhalb der Union für mehr oder weniger lange Zeit unterwegs sind – sei es aus Gründen der Freizeitgestaltung, aus geschäftlichen Gründen oder insbesondere zu Studienzwecken – ihre Online-Dienste „mitnehmen“ können und so von dieser Verordnung profitieren werden.
Die neuen Regelungen enthalten darüber hinaus eine Liste mit Verifikationskriterien für Rechteinhaber und Anbieter, damit diese den Wohnsitzmitgliedstaat der Abonnenten überprüfen können. Eine eindeutige Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Nutzers ist Voraussetzung dafür, dass die grenzüberschreitende Portabilität auch ordnungsgemäß funktioniert. Andernfalls wäre das System anfällig für Missbrauch und die Möglichkeit, das geltende Urheberrecht zu umgehen. Das nun geschaffene, starke Verifikationssystem wird für entsprechende Rechtssicherheit sorgen.