Stellungnahme der EVP-Fraktion zum Urheberrecht: faire Vergütung für Kreativität

Axel Voss und Sabine Verheyen (beide EVP/CDU):

Die EVP-Fraktion hat ihren gemeinsamen Standpunkt für den Vorschlag zur Überarbeitung des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt verabschiedet. „Dieses Dossier wird in den kommenden Monaten umfassende Debatten auslösen. Deshalb haben wir mit den Kollegen der zuständigen Ausschüsse in den vergangenen Wochen mehrere Treffen abgehalten, um nun die Position unserer Fraktion vorstellen zu können“, sagt Axel Voss, Sprecher der EVP-Fraktion im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments und Berichterstatter des Parlaments für die Urheberrechtsrichtlinie.

Im September 2016 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für die Urheberrechtsrichtlinie vorgelegt, um die Urheberrechtsvorschriften an die neuen technologischen Entwicklungen und Gegebenheiten anzupassen. „Wir wissen, dass es dringend notwendig ist, die bestehenden Urheberrechtsregeln zu ändern, um die Rechtssicherheit der Autoren sowie anderer Rechteinhaber auf der einen Seite und der Nutzer und Verbraucher der Werke auf der anderen Seite zu verbessern. Mit einem eigenen recht für Verlage wollen wir den Qualitätsjournalismus vor dem Phänomen der weit verbreiteten, gefälschten Nachrichten im Internet absichern. Deshalb sind wir grundsätzlich damit einverstanden, den Presseverlagen die gleichen Rechte bezüglich der digitalen Nutzung von Pressepublikationen zuzugestehen, wie es bei den Autoren nach geltendem Recht der Fall ist – nicht aber zu Lasten der Journalisten“, so Voss weiter.

„Wir versuchen ein Gleichgewicht zwischen der freien Meinungsäußerung einerseits und dem Gebrauch von urheberrechtlich geschützten Inhalten im digitalen Umfeld andererseits herzustellen. Online-Plattform-Dienstleister, die es Benutzern ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen, müssen auch ihre Verantwortung für den Schutz der Autorenrechte tragen. Daher sollen Online-Dienstleister, die oft einen Gewinn durch Inhalte erzielen, deren Rechte sie nicht besitzen, aus unserer Sicht ihr Maß an Sorgfaltspflichten über die hochgeladenen Werke klar erfüllen. Hier muss es zu einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und denen, die wirtschaftlichen Gewinn aus urheberrechtlich geschützten Inhalten generieren, kommen“, so Sabine Verheyen, Sprecherin der EVP-Fraktion im Ausschuss für Kultur und Bildung.

Das Positionspapier der EVP-Fraktion behandelt die Rechte der Verleger von Presseveröffentlichungen im digitalen Raum, die Schaffung einheitlicher Regeln für Plattformen, die urheberrechtlich geschützte Werke anbieten, die Text- und Data-Mining-Ausnahme, den Benutzergenerierten Inhalt und die Panorama-Ausnahme.

Der Rechtsausschuss des Parlaments wird die Änderungsanträge während der Sitzung am Donnerstag, 13. Juli erörtern. Der Kulturausschuss wird bereits heute über seine Stellungnahme abstimmen. Die Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss wird voraussichtlich am 10. Oktober stattfinden. Das Plenum könnte dann im Dezember 2017 über den Bericht abstimmen.