Lebensmittel gehören zu unserem täglichen Leben. In der Regel wissen wir Verbraucher, was diese beinhalten. Bei verpackter Ware sind die Allergene heutzutage meist aufgeführt. Aber wie sieht es bei unverpackter Ware, wie etwa dem Brötchen vom Bäcker oder dem Gericht im Restaurant aus?
Die Europäische Union verschafft hier Abhilfe: Ab dem 13. Dezember 2014 muss der Verbraucher umfassend anhand einer Kennzeichnung über enthaltende Allergene informiert werden. Das betrifft dann auch unverpackte, sogenannte lose Ware. Diese Kennzeichnungspflicht ist Teil der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung, die auf mehr Transparenz und Klarheit abzielt. Nach einer dreijährigen Anpassungsphase muss diese nun endgültig umgesetzt werden.
Allergiker können aufatmen. Denn zukünftig müssen 14 in der Verordnung genannte Hauptallergene, wie zum Beispiel Weizen oder Milch, verpflichtend angegeben werden – egal ob im Supermarkt, im Restaurant, oder beim Bäcker um die Ecke. Dabei ist es den EU-Mitgliedstaaten selbst überlassen, wie sie die Allergenkennzeichnung umsetzen. Für Deutschland wurde eine praktikable Regelung gefunden, die die Möglichkeit der mündlichen Information auf Nachfrage zulässt. Allerdings muss eine schriftliche Dokumentation als Basis für die mündliche Information für den Kunden zugänglich gemacht werden.
Seit Wochen geht die Befürchtung durch die Medien, dass in Zukunft auch Wohltätigkeitsveranstaltungen oder Vereinsfeste unter die Allergenkennzeichnung fallen. Hier wird der Europäischen Union allerdings zu Unrecht der schwarze Peter des Bürokratie-Wahns zugeschoben. Denn die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung stellt klar, dass Privatpersonen und Zusammenkünfte auf lokaler Ebene, wie zum Beispiel Pfarrfeste und Seniorentreffen, nicht verpflichtet sind, eine Allergenliste zur Verfügung zu stellen. Sie können weiterhin problemlos ihre selbstzubereiteten Speisen ohne Allergenkennzeichnung anbieten. Die Verordnung gilt lediglich für Lebensmittelunternehmen.
Damit fest, dass Besorgnis wegen überbordender Bürokratie nicht angebracht ist. Die EU setzt auf hohe Lebensmittelsicherheit für den Verbraucher, berücksichtigt dabei gleichzeitig den privaten Bereich und erschwert das alltägliche Geschäft der vor allem kleinen und mittelständigen Unternehmer nicht über die Maßen.