In Europa ist derzeit Urlaubszeit. Für viele Europäerinnen und Europäer bedeutet Urlaubszeit auch Reisezeit. So nutzen inzwischen immer mehr Menschen die Möglichkeit, durch ganz Europa zu reisen und das europäische Ausland zu erkunden. Und dank der Errungenschaften der EU ist das Reisen für die 500 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger in vielen Teilen Europas heute so unkompliziert wie im eigenen Land. Mühsames Geldwechseln gehört größtenteils der Vergangenheit an und längst können wir die Grenzen der Europäischen Gemeinschaft ohne Personenkontrollen passieren. Darüber hinaus sind seit Mitte Juni die Roaming-Gebühren bei grenzüberschreitender Mobilkommunikation innerhalb der EU vollständig entfallen. Anrufe, SMS sowie Daten-Downloads kosten nun im EU-Ausland genauso viel wie im Heimatland. Diese Vorteile scheinen für viele Europäerinnen und Europäer nahezu zu einer Selbstverständlichkeit geworden zu sein. Sie sind jedoch spürbare Erfolge der europäischen Einigung, die es uns heute ermöglicht, die Vielfalt Europas über Ländergrenzen hinweg zu erleben.
Der Sommerurlaub gehört für viele Bürgerinnen und Bürger sicherlich zu den schönsten Momenten des Jahres. Manchmal verläuft die Reise allerdings anders als geplant und verspricht nicht das, was man bei der Buchung erwartet hat. Für den Fall, dass auf der Urlaubsreise etwas schiefgeht, ist es wichtig, dass Reisende über ihre Rechte informiert sind. Denn in der EU genießen Reisende umfassende Fahrgastrechte – ganz gleich, ob sie als Flug-, Eisenbahn-, Schiffs- oder Busreisende(r) unterwegs sind. In der App „Ihre Rechte als Reisender“ sind die wichtigsten Rechte von Passagieren zusammengestellt. Wenn man also jemals auf einem europäischen Flughafen strandet, es zu großen Verspätungen auf der Reise kommt oder das Gepäck verloren gegangen ist, kann die App dabei helfen, sich einen Überblick über seine Rechte und Möglichkeiten als Reisender zu verschaffen. So können Flugreisende beispielsweise je nach Länge der Flugstrecke Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125 Euro und 600 Euro erheben, wenn sie ihr Endziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Auch Bahnreisende haben ein Anrecht auf eine Entschädigung, wenn der Zug mit mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielort eintrifft. Diese beträgt 25 Prozent des Fahrpreises, wenn sich die Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten beläuft. Ab 120 Minuten erhöht sich die Entschädigung auf 50 Prozent – und zwar überall in der EU. Beschwerden sollten Reisende zunächst an das betreffende Beförderungsunternehmen selbst richten. Die Beschwerde kann auch bei der nationalen Durchsetzungsstelle eingereicht werden, wenn die Antwort des Beförderungsunternehmens nicht zufriedenstellend ausfällt. Darüber hinaus bietet das Europäische Verbraucherzentrum persönliche Beratung zu Verbraucherrechten in Europa und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger etwa bei Beschwerden gegen Airlines, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein deutscher Kunde Ärger mit einer irischen Airline oder ein französischer Kunde mit einer deutschen Fluggesellschaft hat.
Als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments setze ich mich auf europäischer Ebene auch weiterhin dafür ein, dass Sie als Verbraucher in der EU bestmöglich geschützt sind, umfassende Rechte genießen können und entsprechend verständlich über diese informiert werden. Denn nur wenn man als Verbraucher sein Recht kennt, kann man es auch durchsetzen und sein Reiseglück schließlich selbst in die Hand nehmen.
Ich wünsche Ihnen nun eine schöne Sommerzeit und für Ihren Urlaub eine gute Reise!