Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

Der Bericht über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette wurde am 7. Juni 2016 im Plenum des Europäischen Parlaments angenommen. Uns geht es als Parlament darum wesentliche Punkte aufzuzeigen, die die Europäische Kommission bei der Erarbeitung entsprechender Vorschriften berücksichtigen soll. Ziel muss es sein, faire und transparente Beziehungen zwischen Erzeugern, Lieferanten und Vertreibern von Lebensmitteln sicherzustellen.

Bei unlauteren Handelspraktiken wird gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs verstoßen. Die gute Handelspraxis wird missachtet. Unlautere Geschäftspraktiken treten vor allen Dingen dann auf, wenn die Handelsbeziehungen zwischen Geschäftspartnern in der Lebensmittelversorgungskette Ungleichgewichte aufweisen, die das Ergebnis einer ungleich starken Verhandlungsposition in den Geschäftsbeziehungen sind. Solche Praktiken umfassen beispielsweise verspätete Zahlungen, einseitige oder rückwirkende Änderungen von Vertragsbedingungen oder die Abwälzung der Transport- und Lagerhaltungskosten auf die Lieferanten.

Die schädlichen Folgen von unlauteren Handelspraktiken wirken sich negativ auf die gesamte Wirtschaft in der EU aus. So bekommen Landwirte sowie kleine und mittlere Unternehmen diese besonders stark zu spüren. Auch die Endverbraucher sind benachteiligt, da die Produktauswahl sowie ihr Zugang zu neuen und innovativen Erzeugnissen eingeschränkt werden. Das Parlament hat sich neben der Weiterentwicklung und Förderung der Supply Chain Initiative sowie anderer freiwilliger Systeme auf nationaler und Gemeinschaftsebene für eine klare EU-Rahmengesetzgebung gegen Unterbietungswettbewerb ausgesprochen.