Rote Karte für unfairen Wettbewerb

Die Europäische Kommission hat den Entwurf für eine dringend notwendige Verordnung gegen wettbewerbsverzerrende ausländische Subventionen vorgelegt.

In einem immer raueren internationalen Umfeld müssen wir unsere Abwehrinstrumente gegenüber Mitbewerbern wie China stärken, die sich durch wettbewerbsverzerrende Subventionen Vorteile verschaffen.

Es darf nicht sein, dass sich in großen europäischen Ausschreibungen Unternehmen aus Drittstaaten durchsetzen, die nur dank umfangreicher staatlicher Unterstützung Mitwerber aus der EU unterbieten. Dies gilt auch für Unternehmen aus Drittstaaten, die mit Hilfe umfangreicher Beihilfen europäische Unternehmen gleich ganz oder teilweise übernehmen. Wir als CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion unterstützen deshalb den Vorschlag der Kommission, die Abwehrinstrumente der EU zu erweitern.

Natürlich zielt der Vorschlag auf China, aber nicht ausschließlich. Auch in anderen Staaten gibt es umfangreiche staatlichen Beihilfen für in Europa aktive Unternehmen. In der globalisierten Wirtschaft sind staatlich hochsubventionierte Unternehmen zunehmend problematisch, sodass es ohne vernünftige Abwehrinstrumente nicht mehr geht. Wir müssen unlautere Wettbewerber ausschließen ohne faire Investitionen in Europa zu unterbinden. Dafür werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren einsetzen.

Hintergrund:

Die EU-Kommission hat am 5. Mai 2021 eine neue Verordnung gegen Verzerrungen im Binnenmarkt durch Subventionen aus Drittstaaten vorgeschlagen. Mit dieser Verordnung sollen mögliche wettbewerbsverzerrende Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen im Binnenmarkt angegangen werden. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden den Vorschlag der Kommission nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern, um dann eine endgültige Fassung der Verordnung zu verabschieden.