Bargeldobergrenze

Wir als CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion stehen zum Bargeld. Menschen sollen selbst entscheiden, ob sie bar oder bargeldlos bezahlen. Das Bargeld steht für uns nicht zur Disposition. Die Pläne der Europäischen Kommission für eine europaweit einheitliche Bargeldobergrenze in Höhe von 10 000 Euro für den Zahlungsverkehr, lehnen wir deshalb ab.

Bargeld ist ein Faktor, der Geldwäsche erleichtert – das ist unbestritten. Man muss aber schauen, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet. Es ist schon ein Unterschied, ob jemand Immobilien in bar bezahlt oder einen Kleinwagen.

Das scharfe Vorgehen der Kommission liegt aber auch daran, dass viele Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, dem Thema Geldwäschebekämpfung bislang zu wenig Beachtung geschenkt haben. Das Bundesfinanzministerium hat den Kampf gegen Geldwäsche über Jahre schleifen lassen.

Es macht keinen Sinn, den normalen Bürger mit Einschränkungen im Zahlungsverkehr zu schikanieren, solange Finanzminister Olaf Scholz in Deutschland nicht die hausgemachten Probleme angeht und die bestehenden Regelungen wirksam umsetzt.

Hintergrund:

Derzeit gibt es keine einheitliche Obergrenze für Bargeldzahlungen in der EU. Die Obergrenzen variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Einige Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, haben keine Bargeldobergrenze. In Deutschland gilt bei Transaktionen über 10 000 Euro jedoch die Pflicht, sich auszuweisen.