Kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament

Mein Auftrag: Ein Europa für Kommunen!

Kommunal- und Europapolitik sind unmittelbar miteinander verflochten. Weit über 60 Prozent der europäischen Richtlinien und Verordnungen sind kommunalpolitisch relevant. Und die kommunale Ebene ist schließlich oft für die Umsetzung der EU-Gesetzgebung vor Ort zuständig. Anlass für mich, die Interessen der Kommunen wirkungsvoll in Europa zu vertreten.

Seit 2009 bin ich kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und setze mich in dieser Funktion für ein starkes, bürgernahes und kommunalfreundliches Europa ein. Ich bin der Meinung, dass ein starkes EU-Parlament und ein intensiver Austausch mit den Kommunen für die Umsetzbarkeit und dadurch auch die Effektivität europäischer Gesetzgebung grundlegend sind. In meiner Funktion verfolge ich nicht nur die kommunalrelevanten Themen in meinen eigenen zwei Ausschüssen, sondern halte meine Augen und Ohren auch in den anderen Ausschüssen des EU-Parlaments offen.

Für Euch in Europa: Die CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament stellt sich, ihre Arbeit und ihre Standpunkte vor!

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Aktiv für Kommunen

Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über europapolitische Entwicklungen, bei denen ich mich aktiv für die Interessen der Kommunen engagiert habe.

Dienstleistungskonzessionen

Neben einer Revision der bestehenden Vergaberechtsregelungen sollten 2011 auch die Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitlich reguliert werden. Dadurch sollte eine EU-weite Ausschreibungspflicht von Konzessionen zwingend vorgeschrieben werden. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Dies betrifft z.B. Wasserversorgung und -entsorgung, Rettungs- und Gesundheitsdienstleistungen und soziale Dienstleistungen. Bisher zu diesem Zeitpunkt waren Kommunen nicht dazu verpflichtet, Dienstleistungskonzessionen EU-weit auszuschreiben. Die EU-Kommission wollte  dies allerdings ändern. Kommunale Stadtwerke, an denen auch nur zu einem geringen Prozentsatz Private beteiligt sind, sollten zukünftig die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung europaweit ausschreiben. Nach zwei Jahren der Verhandlungen kamen am 26. Juni 2013 die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission zu einem Abschluss. Nach langen Debatten und hitzigen Diskussionen konnten wir uns schließlich durchsetzen und die Bereiche Verteidigung, Sicherheit, Rettungsdienste, audiovisuelle Mediendienste und den Wassersektor vom Anwendungsbereich der Richtlinien ausnehmen. Artikel 1 der Richtlinie wiederholt ausdrücklich, dass eine Privatisierung der Wasserversorgung nicht das Ziel der Richtlinie ist und die Selbstverwaltungsfreiheit der Kommunen gewahrt bleibt.

Breitband im ländlichen Raum

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Berichterstatterin im Ausschuss für regionale Entwicklung habe ich mich bereits früh im Europäischen Parlament für den Breitbandausbau im ländlichen Raum eingesetzt. Laut einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey & Company würde alleine eine Steigerung der Breitbandpenetration der Haushalte um zehn Prozent einen Anstieg des Bruttosozialprodukts zwischen 0,9 und 1,5 Prozent bewirken. Internet und digitale Technologien verfügen also über ein enormes Potenzial für Innovation, Wachstum und Beschäftigung. Wenn Europa langfristig wettbewerbsfähig bleiben möchte, dann kann nicht auf eine flächendeckende bedarfsgerechte Versorgung mit Breitbandanschlüssen zu tragbaren Preisen verzichtet werden. Dies muss möglichst zeitnah erreicht werden, um den ländlichen Raum nicht von den Ballungszentren abzuschneiden und einer „Digitalen Kluft“ entgegen zu wirken. Sicherlich lässt sich mit Blick auf den deutschen Markt feststellen, dass der Wettbewerb wesentlich zur Breitbandverbreitung beigetragen hat, die Auswahl der Anbieter gestiegen ist und die Preise für die Verbraucher gesunken sind. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Markt im ländlichen Raum versagt.

eGovernment

Als Berichterstatterin der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament habe ich intensiv an dem Thema eGovernment gearbeitet. Im Rahmen von eGovernment können viele Abläufe automatisiert und vereinfacht werden, sodass Verwaltungsstellen auch untereinander national sowie grenzüberschreitend Informationen und Daten einfacher austauschen und bearbeiten können. Durch den Grundsatz der einmaligen Erfassung fällt unnötige Doppelarbeit, sowohl für die Beamten im öffentlichen Dienst, als auch für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen weg, da sie ihre Angaben nur ein einziges Mal machen müssen. Dies natürlich unter strenger Beachtung der europäischen Datenschutzgrundverordnung.

In meinem Bericht betonte ich, dass noch einige Hürden überwunden werden müssen bis eine vollständige Umstellung auf elektronische Behördendienste möglich ist. Heutzutage verfügen noch nicht alle Bürger Europas über die nötigen digitalen Kompetenzen, den notwendigen Internetanschluss oder das nötige Vertrauen, elektronische Behördendienste zu nutzen. Daher brauchen wir in den nächsten Jahren sowohl den online-Ansatz, als auch den offline-Ansatz – um niemanden auf dem Weg der Digitalisierung zurückzulassen. Der eGovernment Aktionsplan 2016-2020 ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um bestehende Probleme aus dem Weg zu räumen und mit der Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzuschreiten.

Barrierefreiheit

Nachdem die Europäische Kommission im Jahr 2012 ihren Vorschlag über eine Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen vorgelegt hatte und das Europaparlament 2014 seine Stellungnahme zu dem Thema angenommen hatte, gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Aufgrund mangelnder Einigung im Rat konnten die Gespräche erst Anfang 2016 wieder aufgenommen werden. Eine Einigung zwischen den Institutionen konnte schließlich am 3. Mai 2016 erzielt werden. Ich habe diese Verhandlungen als sogenannte Schattenberichterstatterin der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament intensiv verfolgt. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Barrierefreiheit weiter vorangetrieben wird, ohne dass unsere Kommunen mit dem Ergebnis überfordert werden. In vielen Kommunen wird bereits heute einiges für die Inklusion im Internet getan, allerdings ist der Programmieraufwand oft hoch und teuer. Viele Kommunen fürchten daher, dass sie bei höheren Anforderungen ihre Internet-Angebote nicht ausweiten oder sogar nicht halten können. Mit der Richtlinie haben wir den Weg zu einem verbesserten Zugang zu Websites und Apps öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen geebnet. Den Sorgen der Kommunen vor unüberschaubaren Mehrkosten durch zusätzliche Verwaltungs- und Programmierungskosten wurde dabei Rechnung getragen. Künftig müssen nun alle Websites und Apps öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet werden. Im Gegenzug wurden klare Ausnahmeregelungen getroffen. Unter anderem für den öffentlichen Rundfunk, live-Übertragungen, Inhalte Dritter, Archive und Kulturerbesammlungen. Zusätzlich bietet eine Unverhältnismäßigkeits-Klausel weitere Flexibilität. Mit den Anforderungen der Richtlinie konnte ein großer Fortschritt für die Inklusion und für Menschen mit Handicap erzielt werden.

Ein weiterer Vorstoß im Bereich der Barrierefreiheit ist der barrierefreie Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen. Die Kommission hat diesen Vorschlag Ende 2015 vorgelegt und wir arbeiten im Parlament nun daran diesen Vorschlag zu verbessern. Auch diese Richtlinie ist ein weiterer, längst überfälliger und bedeutender Schritt hin zur vollständigen Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Europäische Kommission rechnet damit, dass im Jahr 2020 ungefähr 120 Millionen Menschen in der EU mit mehreren und/oder leichten Behinderungen leben. Daher ist es wichtig, dass Produkte und Dienstleistungen künftig auch barrierefrei gestaltet werden. Der Geltungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie erstreckt sich von Universalrechnern und Mobiltelefonen, über Selbstbedienungsterminals wie beispielsweise Geld- und Ticketautomaten, E-Books und Bankdienstleistungen bis hin zu Personenbeförderungsdiensten. Allerdings nicht rückwirkend, sondern nur für Produkte und Dienstleistungen, die nach Beginn der Anwendung dieser Richtlinie auf den europäischen Markt gebracht werden. Es ist wichtig, dass wir hier einen abschließenden Richltinientext erarbeiten, der eine Balance zwischen allen Interessen findet. Wir müssen den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen fördern, aber gleichzeitig auch dafür sorgen, dass wir Produzenten und Dienstleister nicht mit den Regelungen überfordern. Gerade die besondere Stellung  von Klein- und Mittelständischen Unternehmen sowie Kleinstunternehmen und Behörden im Europäischen Binnenmarkt werden wir dabei berücksichtigen und die Barrierefreiheitsanforderungen freier formulieren, um Innovation zu fördern.