Vertretung der Bürgerinnen und Bürger
Das Europäische Parlament wird als einzige Institution der EU alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung. Alle 24 Amtssprachen der Europäischen Union sind vom Europäischen Parlament auch als Arbeitssprachen anerkannt. So kann sich jeder Bürger in seiner Muttersprache an das Parlament wenden und die Verständigung zwischen den Abgeordneten wird erleichtert. In den vergangenen Jahren ist das Europäische Parlament immer mehr zum zentralen Gestalter der EU geworden.
Die Webseite des Europäischen Parlaments und EuroparlTV informieren in den 24 Amtssprachen der EU über die Arbeit der Europaabgeordneten. Außerdem können alle Plenarsitzungen per Webstream abgerufen werden.
Organisation und Arbeit
Präsident: Seit Januar 2017 ist Antonio Tajani (EVP-Fraktion) der Präsident des EU-Parlaments. Er vertritt das Parlament nach außen und in dessen Beziehungen zu den anderen EU-Institutionen. Er leitet alle Arbeiten des Parlaments, übernimmt den Vorsitz während der Plenarsitzungen und unterzeichnet den Haushaltsplan sowie die verabschiedeten Gesetze. Er ist für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt.
Abgeordnete: 751 Abgeordnete vertreten die Interessen der Unionsbürgerinnen und -bürger. Nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität hat ein Mitgliedstaat mindestens sechs Abgeordnete und maximal 96.
Fraktionen: Die Abgeordneten des EU-Parlaments sitzen nach ihrer politischen Orientierung in Fraktionen zusammen. Da keine Fraktion eine absolute Mehrheit hat, müssen immer wieder neue Mehrheiten bei den einzelnen Dossiers unter den Fraktionen gefunden werden. Derzeit gibt es acht Fraktionen sowie fraktionslose Abgeordnete.
Als CDU-Europaabgeordnete gehöre ich der Fraktion der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament (EVP-Fraktion) an.
Ausschüsse: Um die vielen unterschiedlichen Themen und Gesetzesvorschläge sachgerecht und fachkundig behandeln zu können, arbeiten die Abgeordneten in verschiedenen Ausschüssen. Derzeit gibt es 20 ständige Ausschüsse und zwei Unterausschüsse.
Plenarsitzungen: Das EU-Parlament hat seinen offiziellen Sitz in Straßburg. Hier finden pro Jahr zwölf Plenarsitzungen statt. In Brüssel finden hingegen die Ausschuss- und Fraktionssitzungen des Parlaments statt und in Luxemburg befindet sich ein Großteil der Verwaltung. Die Sitzungen des Parlaments richten sich nach dem jährlichen Sitzungskalender.
Delegationen: Derzeit gibt es 44 Delegationen im EU-Parlament. Aufgabe der Delegationen ist die Pflege der Beziehungen und der Informationsaustausch mit Parlamenten in Drittländern.
Aufgaben und Rechte
Das Gesetzgebungsrecht: Im sogenannten „Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ entscheiden das EU-Parlament und der Rat gemeinsam über einen Großteil der EU-Gesetzgebung.
Die Haushaltsbefugnisse: Das EU-Parlament und der Rat entscheiden über den jährlichen Haushaltsplan und bilden damit die oberste Haushaltsbehörde der EU.
Parlamentarische Kontrollrechte & demokratische Legitimation: Das EU-Parlament überwacht die korrekte Verwendung der EU-Gelder. Das Parlament wählt den Kommissionspräsidenten und genehmigt die Ernennung der gesamten Kommisison. Darüber hinaus hat es die Möglichkeit, einen Misstrauensantrag gegenüber der EU-Kommission zu stellen. Um behauptete Verstöße gegen das Unionsrecht oder Missstände bei seiner Anwendung zu überprüfen, kann das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzen.
Parlamentarische Zustimmung: Das Europäische Parlament muss vielen internationalen Verträgen zustimmen. Dazu gehören neben Assoziierungsabkommen auch Beitrittsverträge und Freihandelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten.