
Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Nahrungsmitteln treibt Produktionskosten und Verbraucherpreise in die Höhe
Mit der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 gilt diese Kennzeichnungspflicht ab April 2015 auch für unverarbeitetes Schweine-, Ziegen-, Schaf- und Geflügelfleisch - und zwar für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch gleichermaßen.
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