
Verbraucher können Online-Inhalte zukünftig im EU-Ausland nutzen
Das Europäische Parlament stimmte am 18. mai 2017 mit großer Mehrheit für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten im europäischen Binnenmarkt. Damit werden in Zukunft Verbraucher ihre Online-Inhalte aus dem Heimatland, z. B. ein Netflix-Abonnement, auch bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland nutzen können. Mit den neuen Regeln sind wir der Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes wieder einen Schritt nähergekommen.
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