Förderaufruf zu „Gemeinsame Qualifikationen in der Berufsbildung“ im Rahmen von Erasmus+

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
— EACEA 27/2017
im Rahmen des Programms Erasmus+
Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen
Gemeinsame Qualifikationen in der Berufsbildung
Frist: 31.01.2018

 

Ziel

Die allgemeinen Ziele der Aufforderung bestehen einerseits darin, die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu ver­bessern und zur Entwicklung kompetenter, hoch qualifizierter und mobiler Arbeitskräfte beizutragen, was auch für die Unternehmen von Vorteil sein sollte, und andererseits darin, gemeinsame Entwicklungen in der beruflichen Bildung in Europa zu unterstützen sowie ihre Qualität, Relevanz und Attraktivität insgesamt zu stärken.

Konkret soll mit der Aufforderung die Vorbereitung und Einrichtung gemeinsamer Qualifikationen in der Berufsbildung, auch auf einem höheren Niveau oder die Verbesserung solch bestehender Qualifikationen unterstützt werden. Die länderübergreifenden Qualifikationen sollten eine deutliche Komponente des arbeitsweltorientierten Lernens und eine Mobilitätskomponente umfassen, wobei Lernergebnisse, Qualitätssicherung und eine angemessene Anerkennung zu berücksichtigen sind und gleichzeitig einschlägige europäische Tools und Instrumente genutzt werden. Vor dem Hintergrund einer hohen Jugendarbeitslosigkeit, der Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage bei Kompetenzen und eines Fachkräftemangels sowie des Bedarfs an höheren Kompetenzen auf Sektorebene sind berufliche Quali­fikationen dazu geeignet, diesen Herausforderungen Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Berufsbildung stär­ker auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abgestimmt ist.

 

Förderfähige Partnerschaften

Der Partnerschaft müssen Partner aus mindestens zwei verschiedenen Erasmus+-Programmländern angehören (mindes­tens eines davon muss ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein). Zudem muss die Partnerschaft mindestens drei Partner umfassen darunter die beiden folgenden Organisationen:

– einen Berufsbildungsanbieter (im Sekundarbereich II, postsekundären, nicht tertiären Bereich oder tertiären Bereich)
– ein (öffentliches oder privates) Unternehmen oder eine Handels-, Industrie- und Handwerkskammer oder einen Bran­chen- bzw. Berufsverband

Zu den übrigen förderfähigen teilnehmenden Organisationen zählen:
– einschlägige für Qualifikationen zuständige Behörden oder gleichwertige Stellen (auf nationaler, regionaler oder sek­toraler Ebene).
– lokale, regionale oder nationale Behörden;
– Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen);
– Forschungseinrichtungen;
– europäische Dachorganisation;
– Branchenräte für Kompetenzen oder gleichwertige Stellen;
– öffentliche Arbeitsverwaltungen;
– Jugendorganisationen;
– Elternverbände;
– sonstige einschlägige Einrichtungen.

 

Aktivitäten und erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten müssen zwischen 1. September 2018 und 1. November 2018 beginnen. Die Laufzeit der Projekte beträgt 24 Monate.

 

Kontakt (auf Englisch):EACEA-EPLUS-VET@ec.europa.eu