Ausschreibungsunterlagen für europäische Kooperationsprojekte veröffentlicht

Frist: 18.01.2018

Kooperationsprojekte unterstützen die intensive grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen aus verschiedenen am Programm teilnahmeberechtigten Ländern. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung, die auch Projektkoordinator oder lead partner genannt wird, sowie weiteren Kultureinrichtungen, die als Partner oder co-organisers bezeichnet werden.

 Es gibt drei Projektkategorien:

  • Kleine Kooperationsprojekte (Kategorie 1): mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern
  • Große Kooperationsprojekte (Kategorie 2): mindestens 6 Kultureinrichtungen aus mindestens 6 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern
  • Kooperationsprojekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 (Kategorie 3): mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern (Achtung: Frist schon am 22.11.2017)

Die Zuschüsse bei kleinen Kooperationsprojekten können maximal 200.000 Euro (maximal 60% der förderfähigen Kosten) und bei den großen Kooperationsprojekten bis zu 2 Mio. Euro (maximal 50% der förderfähigen Kosten) betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt für beide Förderbereiche 48 Monate. Frühest möglicher Projektstart für bewilligte Projekte ist Mai 2018 (kleine Kooperationsprojekte) bzw. Juni 2018 (große Kooperationsprojekte). Die dritte Kategorie wird nur einmalig im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 ausgeschrieben. Förderfähig sind nur Projekte, die sich mit dem Europäischen Kulturerbe beschäftigen und entweder die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühl zu einem Europäischen Raum oder die Förderung von kulturellem Erbe als Inspirationsquelle für zeitgenössiche Werke und Stärkung der Beziehungen zwischen den Sektoren des kulturellen Erbes und der Kultur- und Kreativwirtschaft verfolgen

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