Wie Europa Kinder im Netz besser schützt
Es gibt kaum ein Elternhaus, in dem diese Frage nicht irgendwann auf dem Küchentisch liegt: Ab wann darf mein Kind ins Netz – und was begegnet ihm dort? Hinter dieser scheinbar einfachen Entscheidung stehen Risiken, die viele Familien nur schwer einschätzen können. Digitale Angebote sind heute so gestaltet, dass sie Aufmerksamkeit binden; und Kinder sind Nutzerinnen und Nutzer, die besonderen Schutz benötigen.
In der vergangenen Plenarwoche hat das Parlament über einen Bericht entschieden, der genau hier ansetzt. Er verlangt eine europaweit einheitliche Altersgrenze für den Zugang zu sozialen Netzwerken, Videodiensten und KI-basierten Begleitern: Unter 13 Jahren sollen diese Angebote nicht zugänglich sein, zwischen 13 und 16 Jahren nur mit Zustimmung der Eltern. Gleichzeitig wird die Kommission aufgefordert, Vorschläge für eine verlässliche Altersverifikation vorzulegen, damit Vorgaben nicht nur formuliert, sondern auch eingehalten werden.
Digitale Dienste prägen heute große Teile der Erfahrungswelt Minderjähriger. Anbieter tragen dafür Verantwortung – in der Gestaltung, in der Transparenz und im Umgang mit Risiken. Der Bericht fordert deshalb Prüfverfahren, die zuverlässig arbeiten, ohne dass dafür persönliche Profile entstehen oder Bewegungsdaten gesammelt werden. Ziel ist ein System, das technische Robustheit mit dem Schutz der Privatsphäre verbindet.
Besonders klar positioniert sich der Text beim Thema Online-Spiele. Elemente, die Glücksspiel nachbilden, sollen für Minderjährige nicht erreichbar sein; Mechaniken, die über digitale Währungen oder verdeckte Kaufpfade laufen, müssen so gestaltet werden, dass Kosten nachvollziehbar bleiben und keine irreführenden Anreize entstehen. Gerade junge Spielerinnen und Spieler verlieren in solchen Strukturen leicht den Überblick.
Weitere Punkte greifen Erkenntnisse zum „Addictive Design“ auf, die bereits 2023 im Parlament diskutiert wurden. Der neue Text verlangt verbindliche Grenzen für Muster, die impulsives Verhalten verstärken – etwa durch dauernde Reize oder künstlich erzeugte Dringlichkeit.
Zudem richtet sich der Bericht an die Kommission: Beim geplanten Digital Fairness Act soll ein Rahmen entstehen, der Kinder schützt und gleichzeitig alltagstauglich bleibt. Der DSA bildet dafür die Grundlage; nun geht es darum, Bereiche zu regulieren, in denen Risiken sichtbar zunehmen.
Die Rückmeldungen, die mich in den vergangenen Monaten erreicht haben – aus Schulen, Jugendgruppen und Elternkreisen – machen deutlich, wie groß die Erwartung ist, dass Europa digitale Teilhabe ermöglicht und gleichzeitig schützt. Der Bericht ist kein Gesetz, doch er ist ein Arbeitsauftrag an die Kommission hier aktiv zu werden und gegebenenfalls auch einen legislativen Vorschlag zu unterbreiten,
