Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Rechtsstaatsmechanismus

Die Einführung eines Konditionalitätsmechanismus im EU-Haushalt kann als historischer Erfolg deklariert werden. Mit diesem ist die Auszahlung von EU-Geldern endlich an rechtsstaatliche Grundprinzipien geknüpft. Dies war dringend erforderlich und wurde entschieden von CDU und CSU vorangetrieben.

Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit, die die Solidarität der Haushaltsführung und europäische Finanzinteressen torpedieren, können damit wirksam sanktioniert werden. Rechtlich ist der Mechanismus schon seit Anfang 2021 in Kraft, fand bisher aber keine Anwendung, da Ungarn und Polen dagegen vor dem EuGH geklagt hatten. Dieser urteilte nun, die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden und wies somit die Klagen Polens und Ungarns ab. Damit ist die letzte Hürde für die Anwendung des Mechanismus ausgeräumt und die Europäische Kommission, als Hüterin der Europäischen Verträge, muss nun den Mechanismus zeitnah und konsequent umgesetzt werden.

Hintergrund:
Das Urteil des EuGHs zu den Klagen Ungarns und Polen gegen den Haushalts-Konditionalitätsmechanismus wurde am 16. Februar 2022 gesprochen. Bereits am 2. Dezember 2021 hatte der Generalanwalt am EuGH seine Stellungnahme zu der Klage abgegeben und die volle Vereinbarkeit mit Europäischem Recht festgestellt. Polen und Ungarn war in Vergangenheit immer wieder vorgeworfen worden, demokratische Prinzipien wie die Unabhängigkeit der Justiz zu missachten. Womöglich droht den beiden Ländern nun eine Kürzung von Geldern.

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