NRW Preis Kulturelle Bildung

Frist: 26.01.2024

Kulturelle Bildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Kinder und Jugendliche haben so die Möglichkeit, Kunst und Kultur kennenzulernen und frühzeitig für sich zu entdecken. Die Landesregierung möchte die Angebote stärken, die gerade jungen Menschen Kunst und Kultur vermitteln, und lobt deshalb wieder den Landespreis Kulturelle Bildung für hervorragende Kooperationen aus.

©Andrii Yalanskyi/Shutterstock
©Andrii Yalanskyi/Shutterstock

Ausgezeichnete Kooperationskonzepte in der Kulturellen Bildung

Kulturelle Bildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Kinder und Jugendliche haben so die Möglichkeit, Kunst und Kultur kennenzulernen und frühzeitig für sich zu entdecken – beispielsweise durch gemeinsame Theater-, Musik-, Fotografie- oder Filmprojekte von Künstler*innen mit Schulen. Die Landesregierung möchte die Angebote stärken, die gerade jungen Menschen Kunst und Kultur vermitteln, und lobt deshalb wieder den Landespreis Kulturelle Bildung für hervorragende Kooperationen aus.

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen, Träger, Vereine und Initiativen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Kulturelle Bildungsangebote sind fester Bestandteil des Programms/Profils.
  • Es werden verbindliche Kooperationen mit den jeweiligen Partnerinnen und Partnern geschlossen.
  • Die aktive und gestaltende Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur wird ermöglicht.
  • Junge Menschen werden an der (Weiter-)Entwicklung des Profils aktiv und verantwortlich beteiligt.
  • Das Angebot berücksichtigt Spartenvielfalt und die Unterschiedlichkeit der Ausdrucksformen.
  • Wichtige Prinzipien der Kulturellen Bildung, wie z.B. Stärkenorientierung, Selbstwirksamkeit, Handlungsorientierung und Partizipation werden angemessen berücksichtigt.
  • Junge Menschen, die bislang wenig oder keinen Zugang zu Kunst, Kultur und Kulturellen Bildungsangeboten haben, werden besonders berücksichtigt.
  • Die Vernetzung mit anderen Akteuren der Kulturellen Bildung im Sozialraum bzw. in der Kommune besteht oder wird angestrebt.

 

Ausgezeichnet werden drei Einrichtungen, Träger, Vereine oder Initiativen, die ein Preisgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro erhalten (Hauptpreise). Die Preisverleihung ist für April 2024 vorgesehen.

 

Weitere Informationen zu dieser Ausschreibung erhalten Sie unter diesem Link.

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