Neuer Kurs gegen die Wegwerfspirale

60 Millionen Tonnen Lebensmittel und 12,6 Millionen Tonnen Textilien landen in Europa Jahr für Jahr auf dem Müll. Das bedeutet: 132 Kilogramm Lebensmittel und rund 12 Kilogramm Kleidung inklusive Schuhe wirft jede Person hier im Durchschnitt weg.

Ein Großteil davon landet auf Deponien oder wird verbrannt, anstatt recycelt oder wiederverwendet zu werden. Oder er landet in Altkleidercontainern in einem grotesken Mix aus Gefriertruhe-Abtauresten und zerrissenen Stofffetzen. Die Mitarbeitenden von Malteser, Rotem Kreuz und vielen weiteren Organisationen können davon ein trauriges Lied singen. Und auch wenn es für einen Newsletter-Text ungewöhnlich erscheinen mag: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zu bedanken, die diesen haptischen und olfaktorischen Ultra-Gau bei der Leerung überquellender Altkleidercontainer Woche für Woche aushalten und trotzdem unermüdlich weitermachen.

Vor dem Hintergrund dieser erschreckenden Zahlen, die uns alle wirklich wachrütteln sollten, haben wir in dieser Woche die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie im Europäischen Parlament verabschiedet. Beim Lebensmittelabfall konnten wir als EVP-Fraktion Kernpunkte durchsetzen, die sowohl Umwelt als auch Wirtschaft berücksichtigen: Während Verarbeitungs- und Herstellungsbetriebe ihren Abfall um zehn Prozent gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023 reduzieren sollen, gilt für Handel, Gastronomie und Haushalte eine Zielvorgabe von 30 Prozent. Gleichzeitig sorgen flexible Referenzjahre und ein Tourismuskorridor dafür, dass regionale und saisonale Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden. Auf Primärproduktion verzichten wir bewusst – ein klarer Sieg unserer Prioritäten.

Auch bei Textilien haben wir wichtige Fortschritte erreicht. Kleinstbetriebe werden einbezogen, jedoch ausgenommen, wenn sie nur gebrauchte Textilien verarbeiten oder Schneiderleistungen anbieten. Damit bleibt der Verwaltungsaufwand für Handwerk und Second-Hand-Betriebe gering, ihr Einstieg in die Meldepflicht ist um zwölf Monate verschoben. Das zuvor diskutierte Konzept der „extrinsischen Haltbarkeit“ – die Lebensdauer eines Produkts, die durch äußere Faktoren beeinflusst wird – wurde gestrichen, ein zentraler Erfolg für die EVP. Zudem wurde das System der ökologischen Modulation umgedreht: Gute Betreiber werden belohnt, statt nur schlechte zu bestrafen – ein praxisnaher Ansatz, der echte Anreize setzt. Die neue Richtlinie führt erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien ein, sodass Hersteller künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte übernehmen.

 

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