Mindestspeicherpflicht für Gas in der EU

Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Mindestspeicherpflicht für Gas geeinigt.

Bis zum 1. November 2022 sollen mindestens 80 % der Speicher gefüllt sein.

Für die kommenden Jahre wurde das Ziel auf 90% festgelegt. Die EU wird zudem gemeinsam versuchen, in diesem Jahr bereits 85 % der unterirdischen Gasspeicherkapazität in der EU zu füllen.

Klar ist dabei, dass diese Vorgaben nur deshalb eingesetzt werden, weil die Kraft des Marktes alleine nicht mehr ausreicht, die nun festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen. Für diejenigen Gas-Unternehmen, die ihren Verpflichtungen zur Auffüllung nicht nachkommen und deren Speicherstände verdächtig niedrig sind, steht eine Verkürzung ihrer Zertifizierung bevor.

Die freiwillige gemeinsame Beschaffung von Gas ist ein entscheidendes Instrument zum Aufbau der Gas-Vorräte in der EU. Wenn die Mitgliedstaaten ihre Gaseinkäufe gemeinsam tätigen, stärken sie damit die strategische Energiesicherheit und tragen gleichzeitig zu einer Verringerung der Preisschwankungen bei.

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