Fluggastrechte sichern – und Schutzlücken für Reisende schließen
Verspätungen, kurzfristige Annullierungen oder fehlende Unterstützung am Flughafen sind für viele Passagiere inzwischen vertraute Begleiter. Seit mehr als zwanzig Jahren sorgt die europäische Fluggastrechteverordnung dafür, dass Reisende in solchen Situationen nicht auf sich allein gestellt sind. In den vergangenen Monaten stand genau diese Absicherung erneut zur Disposition.
Im Verlauf der Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zeigte sich schnell: Eine Einigung im regulären Gesetzgebungsverfahren war nicht möglich. Der Rat drängte darauf, zentrale Standards abzusenken – insbesondere bei Entschädigungsansprüchen für Verspätungen. Das Parlament hat diese Linie nicht mitgetragen. Mit dem Votum im Januar-Plenum wurde das Verhandlungsmandat bestätigt und unmissverständlich klargestellt: Hinter bestehende Fluggastrechte fällt Europa nicht zurück.
Die Position des Parlaments ist klar und bleibt es. Die bisherigen Schwellen für Entschädigungen bei Verspätungen werden ebenso verteidigt wie die bekannten Entschädigungshöhen. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu außergewöhnlichen Umständen soll verbindlich festgeschrieben werden. Damit bleibt die Verantwortung der Airlines eindeutig geregelt – und wird nicht über Ausnahmetatbestände relativiert.
Gleichzeitig hat das Parlament konkrete Verbesserungen für Reisende auf den Weg gebracht. Künftig sollen Entschädigungen einfacher und schneller geltend gemacht werden können, etwa durch vorab ausgefüllte Antragsformulare, die automatisch zur Verfügung gestellt werden. Die Regelungen sollen zudem auch bei Rückflügen mit Airlines aus Drittstaaten greifen – eine bisherige Leerstelle zulasten der Passagiere.
Besonders spürbar werden die geplanten Änderungen im Reisealltag. Kostenloses Handgepäck, keine Zusatzgebühren für das Einchecken am Flughafen oder für den Verzicht auf eine App, keine Aufpreise für Sitzplätze neben dem eigenen Kind sowie klar geregelte Unterstützungsleistungen für mobilitätseingeschränkte Personen oder unbegleitete Minderjährige. Gerade für Familien und Menschen mit besonderen Bedürfnissen entscheidet sich hier, wie verlässlich Reisen im Alltag tatsächlich ist.
Mit dem Votum in der Januar-Plenarsitzung hat das Europäische Parlament eine klare Linie gezogen: Verzögerungen, Annullierungen und fehlende Unterstützung dürfen nicht zulasten der Reisenden relativiert werden – auch nicht unter dem Druck einzelner nationaler Interessen oder wirtschaftlicher Argumente.
Entscheidend ist, dass Regeln im Alltag greifen. Fluggastrechte müssen verständlich sein, durchsetzbar bleiben und den Reisealltag tatsächlich erleichtern – gerade dann, wenn etwas schiefläuft. Genau daran wird sich messen lassen müssen, ob neue Regelungen die Position der Passagiere stärken oder nur auf dem Papier bestehen
