ERLEBNIS.NRW

Frist: 31.01.2024

Gestalten Sie jetzt die Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus. Ziel des Aufrufs Erlebnis.NRW ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und den Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Gestalten Sie jetzt die Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus

Ziel des Aufrufs Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und den Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

 

Wer wird gefördert?

Der Aufruf richtet sich an Kommunen, kommunale Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kammern, Vereine, Verbände und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Aufrufs können nur Projektideen berücksichtigt werden, die den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten definierten Handlungsfeldern entsprechen. Die Maßnahmen müssen sich den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zuordnen lassen. Projekte, die allein der Naherholung dienen oder überwiegend nur von der lokalen Bevölkerung besucht werden, sind nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme Erlebnis.NRW erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.

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