Ein europäischer Rahmen, der Unternehmen Luft lässt

Liebe Leserinnen und Leser,

viele Unternehmen erleben Europa nicht als einheitlichen Markt, sondern als ein Nebeneinander unterschiedlicher Regeln. Wer mit einem jungen Betrieb über Grenzen hinweg expandieren will, stößt schnell auf verschiedene Gesellschaftsformen, nationale Sonderwege und formale Neuerungen. Das kostet Zeit, Geld und Energie – gerade in einer Phase, in der Wachstum eigentlich Raum bräuchte. Genau an diesem Punkt setzt der Vorschlag für ein sogenanntes 28. Rechtsregime an.

 

Mit ihm hat das Europäische Parlament im Januar einen wichtigen Schritt unternommen, um diese Fragmentierung zu verringern. Ziel ist ein zusätzliches, optionales Rechtsrahmen für innovative Unternehmen – freiwillig, klar geregelt und ohne nationale Modelle zu verdrängen. Vorgesehen ist dafür eine neue europäische Unternehmensform, die S.E.U (Societas Europaea Unificata). Man kann sie sich als eine Art europäische GmbH vorstellen, ein einheitliches Gesellschaftsmodell, das grenzüberschreitendes Arbeiten erleichtert. Es geht nicht darum, neue Pflichten zu schaffen, sondern bestehende Hürden abzubauen.

Der gewählte Ansatz ist bewusst pragmatisch. Eine europaweit einheitliche Unternehmensform per Verordnung wäre zwar konsequent gewesen, hätte aber jedoch Einstimmigkeit erfordert – und damit jahrelange Blockaden riskiert. Stattdessen setzt das Parlament auf eine Richtlinie mit verbindlichen europäischen Regeln. Der Ansatz dahinter: ein einheitlicher Ansatz für ganz Europa – statt 27 unterschiedlicher nationaler Lösungen. Nicht als kleines Detail gedacht, sondern als verlässlicher Rahmen, der in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt.

Kern der Idee ist einfach und für Unternehmen entscheidend: Wer nach diesem europäischen Modell gründet, soll europaweit arbeiten können – ohne erneute Registrierung und ohne zusätzliche formale Hürden. Einheitliche Gründungsbedingungen und ein Mindestkapital von einem Euro schaffen vergleichbare Startbedingungen, unabhängig davon, wo ein Unternehmen seinen Sitz hat.

Wichtig ist dabei, dass der Ansatz nicht bei der Unternehmensform endet. Ergänzend sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Abläufe vereinfachen, den Zugang zu Kapital erleichtern und Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschung stärken. Ziel ist es, Wachstum zu ermöglichen, ohne junge Betriebe in nationalen Sonderwegen festzuhalten.

Gleichzeitig zieht das Parlament klare Grenzen: Nationale Schutzmechanismen, etwa bei der Mitbestimmung, werden nicht ausgehebelt. Der Vorschlag verhindert gezielt Umgehungen, ohne den Alltag wachsender Unternehmen unnötig zu verkomplizieren.

Für mich ist entscheidend, dass Europa hier den richtigen Mittelweg geht: mehr Einheit dort, wo sie Wachstum ermöglicht – und klare Regeln dort, wo Verlässlichkeit gefragt ist. Ein europäischer Rechtsrahmen muss funktionieren. Genau daran wird sich der nächste Schritt der Kommission messen lassen müssen.

Ihre Europaabgeordnete

Sabine Verheyen

Die Kolumne wurde im Mitgliedermagazin des CDU-Kreisverbandes Heinsberg veröffentlicht und ist hier abrufbar.

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