Der Wolf im Schafstall - wenn Artenschutz an Grenzen stößt

Der Wolf ist zurück – auch in unserer Region. Was Naturschützer freut, bringt viele Weidetierhalter in Bedrängnis. Denn der Schutzstatus des Wolfs war bislang so streng, dass selbst bei wiederholten Angriffen auf Schafe, Kälber oder Ziegen kaum eingegriffen werden konnte. Das hat viele Menschen in der Eifel und in anderen ländlichen Regionen verunsichert – und zu Recht den Ruf nach einer politischen Lösung laut werden lassen.

Nach jahrelangem Einsatz – auch von uns als CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament – ist nun ein entscheidender Durchbruch gelungen: Die EU-Kommission hat den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft, und das Europäische Parlament hat dem Vorschlag in dieser Woche mit breiter Mehrheit zugestimmt. Damit ist der Weg frei für realistische Lösungen – für den Artenschutz, aber auch für die, die täglich mit ihren Tieren arbeiten und unsere Kulturlandschaft erhalten.

Bisher galt der Wolf in der sogenannten FFH-Richtlinie der EU als „streng geschützt“. Eingriffe waren selbst dort kaum möglich, wo sich die Population deutlich vermehrt hatte. Durch die Herabstufung in Anhang V erhalten die Mitgliedstaaten nun endlich die Möglichkeit, regional flexibel zu reagieren und Bestände zu regulieren, wo es nötig ist.

Allein in Deutschland wurden zuletzt fast 1.400 Wölfe gezählt – Tendenz steigend. In vielen Regionen wie der Eifel mehren sich Wolfsrisse. Weidetierhalter berichten von gerissenen Lämmern, Kälbern und Ponys – und von wachsender Sorge um ihre Tiere. Wenn wir die Weidewirtschaft erhalten wollen, brauchen wir einen wirksamen Schutz für Mensch und Tier – nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, gemeinsam mit den Bundesländern zügig zu handeln. Denn klar ist: Der Schutz von Arten darf nicht zum Risiko werden, sondern zu einem Modell für ein tragfähiges Miteinander.

 

Hintergrund: Was ist die Habitat-Richtlinie?

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist ein zentrales Naturschutzgesetz der EU. Sie schützt gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume. Arten im Anhang IV der Richtlinie – wie bisher der Wolf – gelten als streng geschützt. Eingriffe sind dort nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt.

Mit der Herabstufung in Anhang IV wird der Wolf nun in die Kategorie „geschützt“ eingeordnet. Das erlaubt den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen gezielte Maßnahmen zur Regulierung zu ergreifen – etwa zum Schutz der Weidewirtschaft oder zur Verhinderung ernster Schäden. Der Erhalt der Art bleibt weiterhin verbindliches Ziel.

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