Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

In dieser Woche stand die Ausschussabstimmung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur auf der Tagesordnung. Mit dem besagten Gesetzesvorhaben verfolgt die EU-Kommission das Ziel Feuchtgebiete, Flüsse, Wälder, Grasland, Meeresökosysteme und städtische Gebiete in der EU sowie die darin vorkommenden Arten zu re-naturalisieren bzw. wiederherzustellen. Bedauerlicherweise handelt es sich bei dem Gesetz um einen klassischen Fall von „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Sowohl der ursprüngliche Gesetzesvorschlag der Kommission als auch die daraus resultierende Vorlage des Umweltausschusses weisen erhebliche Defizite auf, die wir nicht unterstützen konnten.

„In dieser Woche stand die Ausschussabstimmung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur auf der Tagesordnung. Mit dem besagten Gesetzesvorhaben verfolgt die EU-Kommission das Ziel Feuchtgebiete, Flüsse, Wälder, Grasland, Meeresökosysteme und städtische Gebiete in der EU sowie die darin vorkommenden Arten zu re-naturalisieren bzw. wiederherzustellen. Bedauerlicherweise handelt es sich bei dem Gesetz um einen klassischen Fall von „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Sowohl der ursprüngliche Gesetzesvorschlag der Kommission als auch die daraus resultierende Vorlage des Umweltausschusses weisen erhebliche Defizite auf, die wir nicht unterstützen konnten.

Der Vorschlag der Kommission hat ein grundlegendes Problem: Er richtet den Blick in die Vergangenheit, während wir stattdessen einen praktikablen und zukunftsorientierten Ansatz benötigen, der den Herausforderungen einer wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels gerecht wird. Eine vorhersehbare Konsequenz des vorliegenden Vorschlages ist der Rückgang der landwirtschaftlichen Flächen und eine damit einhergehend Gefährdung unserer Ernährungssicherheit. Zudem müssen unsere Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Gewinnung seltener Rohstoffe berücksichtigt werden. Der Import von Produkten aus Drittländern mit niedrigeren Sozial- und Umweltstandards wäre allenfalls ungenügend. Trotz mehrfacher Aufforderung hat die Kommission nie eine umfassende Folgenabschätzung zu den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Gesetzesvorhaben vorgelegt. Die Kommission spielt mit der Zukunft der Land- und Forstwirtschaft in Europa, ohne die Folgen zu untersuchen. Wir müssen auf der Grundlage von klaren, wissenschaftlichen Fakten und nicht von Ideologien entscheiden.  Aus diesen Gründen fordern wir die EU-Kommission auf, das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur zurückzuziehen und zu überarbeiten.“

Hintergrund:

Nachdem das Gesetzesvorhaben von den Ausschüssen für Landwirtschaft und Fischerei in den letzten Wochen abgelehnt wurde, forderte die EVP-Fraktion den Vizepräsidenten der Kommission Timmermans auf, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen und neu zu bewerten. Der Vizepräsident machte deutlich, dass die Kommission keine weiteren Gesetzesinitiativen vorschlagen würde, falls dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur nicht zugestimmt wird. Nichtsdestotrotz setzte sich die EVP-Fraktion dafür ein, dass auch der Umweltausschuss das Gesetz ablehnt.

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