23.11.2011
Ausschuss für Kultur und Bildung verabschiedet Stellungnahme zu verwaisten Werken.
Der Kulturausschuss im Europäischen Parlament hat heute mit großer Zustimmung eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag über die Nutzung verwaister Werke verabschiedet. Durch sie wird eine Grundlage für den Umgang mit Büchern, Zeitungen, Kunstwerken, Filmen, Musikstücken und TV-Produktionen geschaffen, die zwar urheberrechtlich geschützt sind, für die der Rechteinhaber jedoch nicht identifiziert werden kann.
Die Berichterstatterin im Ausschuss, Sabine Verheyen, begrüßt das Ergebnis ausdrücklich: "Die Stellungnahme hebt die besondere Bedeutung der Vielfalt des kulturellen Erbes der Europäischen Union hervor. In den Archiven unserer Museen, Bibliotheken, Verlage und Rundfunkanstalten befinden sich zahllose ungenutzte Werke, nur weil ihr Rechteinhaber nicht bekannt ist. Die Richtlinie ermöglicht in Zukunft die Nutzung dieses Kulturguts, wenn sichergestellt ist, dass der Veröffentlichung eine sorgfältige Suche voraus ging."
Ein besonderer Schwerpunkt liegt für Verheyen in der Wahrnehmung der Rechte: "Wir haben sicher gestellt, dass sowohl die bekannten als auch die unbekannten Rechteinhaber in vollem Umfang geschützt sind. Dort, wo die Rechteinhaber nicht auffindbar sind, wird mit dem Entwurf die Nutzung und Digitalisierung verwaister Werke möglich."
Projekte wie Europeana oder andere große europäische Digitalisierungsprojekte, aber auch Museen, Archive, Bildungseinrichtungen sowie der Rundfunk werden von dieser Regelung profitieren.
"Dieser Richtlinienentwurf kann helfen, den großen Wissens- und Kulturschatz in der Europäischen Union einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Damit dies möglich ist, ist eine gemeinschaftlich abgestimmte Lösung unerlässlich". so Verheyen.
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