Aufgrund der zunehmenden öffentlichen Aufmerksamkeit und Kritik bezüglich der Unterzeichnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreements (ACTA) möchte ich einige Hintergrundinformationen übermitteln und meine Einschätzung zu den drei Hauptkritikpunkten an ACTA erläutern:
1. Kritikpunkt: ACTA sei von den teilnehmenden Staaten intransparent und undemokratisch hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden.
Für die Europäische Union (EU) hat die EU-Kommission das Abkommen verhandelt. Das Mandat dafür hat sie von den demokratisch gewählten Regierungen der EU-Staaten bekommen. Während der laufenden Verhandlungen wurde die EU-Kommission durch das ebenfalls demokratisch gewählte Europäische Parlament kontrolliert: sowohl durch Anfragen, Resolutionen und Debatten im Plenum als auch durch den zuständigen Außenhandelsausschuss. Letzterer hat mit den Verhandlungsführern und dem zuständigen EU-Kommissar regelmäßig über den Verhandlungsstand und die geäußerten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger diskutiert und entsprechende Forderungen für die weiteren Verhandlungen gestellt. ACTA wird nicht als bürokratische „Hinterzimmergeburt" fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten. Erst wenn das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Staaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht für ACTA geben sollten, kann es tatsächlich angewendet werden.
ACTA ist kein geheimes Abkommen: Der endgültige Vertragstext von ACTA ist in allen Amtssprachen der EU verfügbar (die deutsche Version steht unten zum Download bereit). Zudem stellt die Europäische Kommission umfangreiches Informationsmaterial in englischer Sprache zur Verfügung.
Richtig ist, dass die einzelnen Verhandlungsrunden von ACTA nicht öffentlich waren, sondern vertraulich geführt wurden. Aber: Verhandlungen von internationalen Verträgen werden regelmäßig nicht öffentlich geführt. Das Verfahren im Falle von ACTA war also ganz normal und gerade kein Sonderfall, sondern entspricht der gängigen Praxis für internationale Verhandlungen. Die EU-Kommission hat jedoch die Öffentlichkeit nach jeder der elf Verhandlungsrunden über den aktuellen Verhandlungsstand unterrichtet. Diese Berichte sind auch unter der o.a. Website abrufbar.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine Anmerkung zum Verhalten unseres französischen Kollegen Kader Arif (sozialdemokratische Fraktion), der als Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu ACTA seine Berichterstatterschaft am 26.01.2012 unter anderem unter Verweis auf die angebliche Intransparenz des Verfahrens zurückgegeben hat. Zum einen wurde er erst nach Abschluss der Vertragsverhandlungen als Berichterstatter bestimmt. Er übernahm diese Aufgabe also bereits in voller Kenntnis des Verfahrens und der Inhalte des abgeschlossenen Abkommenstextes. Zum anderen war er es, der maßgeblich auf die Verschiebung einer bereits in der Tagesordnung vorgesehenen Aussprache im Außenhandelsausschuss des Europäischen Parlaments zu ACTA Ende 2011 hingewirkt hat. Mir erscheint daher Herrn Arifs Begründung vorgeschoben und nur unter Berücksichtigung seines starken Engagements in der gegenwärtigen heißen Phase des französischen Präsidentschaftswahlkampfes erklärbar.
Ziel der CDU/CSU Gruppe im Europäischen Parlament ist es, durch eine zeitnahe und öffentliche Befassung des zuständigen Ausschusses mit diesem Thema eingehend auf die geäußerten Bedenken zahlreicher Bürgerinnen und Bürger einzugehen und ggf. nochmals den unabhängigen Rechtsdienst des Europäischen Parlaments mit der Angelegenheit zu befassen.
2. Kritikpunkt: ACTA sei das Ende des freien Internets durch angeblich darin enthaltene Internetsperren und sei damit ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit. Unter anderem deshalb sei ACTA mit den Verträgen und sonstigen Rechtsakten der EU (sogenannter acquis communautaire) nicht vereinbar.
ACTA sieht gemäß Vertragstext keine Internetsperren vor. Außerdem steht ACTA im Einklang mit dem derzeitigen Harmonisierungsniveau betreffend der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, dem Regulierungsrahmen für die Telekommunikation und nicht zuletzt mit den einschlägigen EU-Regelungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre. Die EU-Kommission sagt zudem eindeutig, dass ACTA mit den europäischen Verträgen und dem geltenden EU-Recht voll vereinbar ist. ACTA wird also nichts an den geltenden Gesetzen der EU ändern.
Dies alles hat der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments in zwei vom Außenhandelsausschuss (INTA) und vom Rechtsausschuss (JURI) beauftragten Rechtsgutachten eindeutig bestätigt. Beide Gutachten sind auch im Internet verfügbar unter http://lists.act-on-acta.eu/pipermail/hub/attachments/20111219/59f3ebe6/attachment-0010.pdf (Rechtsgutachten des Legal Service für den JURI ab S.1 und für den INTA ab S. 9).
Fast gebetsmühlenartig wiederholt der zuständige Außenhandelskommissar Karel De Gucht, dass sich für die Bürger in Europa nichts ändert - an dieser Aussage werden wir die Kommission bei der Umsetzung von ACTA in Europa messen. Umgekehrt stellt ACTA sicher, dass die Unterzeichnerstaaten gegen gefälschte Markenartikel vorgehen, unter denen heute viele Unternehmen in Europa leiden. Wegen den in Milliardenumfang gehandelten gefälschten Produkten und der ständigen Verletzung des geistigen Eigentums sind in Europa bereits tausende Arbeitsplätze verloren gegangen oder gar nicht erst entstanden. Wir müssen etwas tun, um hier unsere Interessen durchzusetzen: ACTA ist ein Baustein, der beispielsweise dabei hilft, dass europäische Modedesigner, Künstler oder Automobilhersteller ihre Rechte ausreichend geschützt wissen, wenn sie sich mit der Fälschung ihrer Produkte außerhalb Europas konfrontiert sehen. Wir "exportieren" also durch ACTA europäische Standards und importieren nicht ausländisches Recht.
3. Kritikpunkt: ACTA würde eine repressive Rechtsdurchsetzung mittels der Internetprovider vorantreiben, während die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer nicht in gleichem Maße berücksichtigt würden.
ACTA wird nicht die Rolle von Internetprovidern ändern und über sie eine Rechtsdurchsetzung vorantreiben. Das Abkommen entspricht in diesem Punkt geltendem europäischem Recht. Insbesondere die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EC), welche seit 2000 in Kraft ist, schreibt vor, dass Internetprovider keine allgemeine Überwachungspflicht hinsichtlich der von Ihnen übermittelten Informationen haben. Dies wird sich auch durch ACTA nicht ändern. Im ACTA-Abkommen geht es also nicht um die Kontrolle oder Überwachung privater Internetkommunikation oder die Zensur von Websites. Ziel ist es, einschlägigen Rechtsverletzungen im digitalen Umfeld entgegenzuwirken. Durch ACTA werden keine neuen Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheberrechts, geschaffen. Stattdessen wird nur das im jeweiligen Land festgelegte Urheberrecht von den Unterzeichnerländern von ACTA durchgesetzt.
Im ACTA-Abkommen geht es darum, wie Unternehmen und Privatpersonen vor Gericht, an den Grenzen oder per Internet ihre Rechte durchsetzen können. Der verbesserte Zugang zu Justiz, Zoll und Polizei kommt jedem Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums, vom Buchautor bis zum Eigentümer von Unterhaltungssoftware, zugute, der seine Rechte gegen Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Verletzungen durchsetzen muss.
In der Präambel des ACTA Abkommens wird nochmals betont, dass die Vertragsparteien beabsichtigen "das Problem der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich im digitalen Umfeld erfolgender Rechtsverletzungen, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte so zu lösen, dass die Rechte und Interessen der jeweiligen Rechteinhaber, Dienstleister und Nutzer miteinander ins Gleichgewicht gebracht werden".
Die Kampagne gegen ACTA, wie sie zurzeit in der Öffentlichkeit geführt wird, basiert massiv auf Fehlinformationen statt auf sachlichen Argumenten gegen den eigentlichen Text des Abkommens. Das Desinteresse einiger Akteure an der Durchsetzung geltenden Urheberrechts im Internet sollte hierbei nicht unterschätzt werden. Denn ACTA dient in erster Linie der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im großen Stil, wie sie oft von kriminellen Organisationen und Internetplattformen begangen werden, deren Geschäftsmodell auf den Upload von urheberrechtlich geschützten Inhalten abzielt.
Die Vertragsparteien
Das Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie wurde zwischen den folgenden Staaten geschlossen:
1. Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten
2. Australien
3. Kanada
4. Japan
5. Republik Korea
6. Vereinigte Mexikanische Staaten
7. Königreich Marokko
8. Neuseeland
9. Republik Singapur
10. Schweizerische Eidgenossenschaft
11. Vereinigte Staaten von Amerika.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
Statement von EU-Handelskommissar Karel de Gucht bzgl. der Entscheidung, ACTA and den EUGH zu übergeben (Englisch). [PDF, 16.0 kB] CDU-Argumentationspapier zu ACTA [PDF, 74.2 kB]
Rechtsgutachten des juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments für den Rechtsausschuss (JURI) und den Handelsausschuss (INTA) zum Thema ACTA (Englisch) Der ACTA-Vertragstext (Deutsch) Ein Briefing der Europäischen Kommission zur Transparenzfrage (Englisch) Eine Darstellung der Europäischen Kommission betreffend "10 Mythen zu ACTA" Resolution des Europäischen Parlaments zum Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Deutsch) Auf dieser Seite finden Sie umfangreiches Informationsmaterial der Europäischen Kommission zum Thema ACTA
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