In seinem Urteil vom 18. Oktober 2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass menschliche embryonale Stammzellen nicht für die wissenschaftliche Forschung patentiert und vermarktet werden dürfen. Zur Begründung verwies der EuGH auf die sogenannten Biopatent-Richtlinie, nach der eine Erfindung von der Patentierung ausgeschlossen ist, wenn „die technische Lehre, die Gegenstand des Patentantrags ist, die vorherige Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert, in welchem Stadium auch immer die Zerstörung oder die betreffende Verwendung erfolgt."
Ich begrüße es, dass der EuGH mit seinem Urteil das menschliche Leben bereits in seiner frühen Form schützt und die Würde des Menschen achtet. Das Patentverbot untersagt zwar nicht die Forschung mit embryonalen Stammzellen, jedoch zumindest ihre kommerzielle Verwertung. Damit wird der industriellen Nutzung von Embryos ein Riegel vorgeschoben, während ethisch vertretbare Alternativen an Attraktivität gewinnen. Ich würde mir wünschen, dass eine Umorientierung in Richtung eben dieser Alternativen, nämlich der Nutzung sogenannter adulter Stammzellen, stattfindet. Eine erkenntnisbringende und ethisch vertretbare Forschung ist mit der Züchtung von Stammzellen aus menschlichen Hautzellen möglich. Ich hoffe, dass das EuGH-Urteil einen Anreiz liefert, die Forschung in diesem Gebiet zu vertiefen.
Im Europaparlament werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass das menschliche Leben geschützt und ethische und auf einem christlichen Welt- und Menschenbild basierende Grundprinzipien in der Forschung geachtet werden.
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