Bekämpfung von Darstellungen des Kindesmissbrauchs im Internet
Das Internet ist ohne Zweifel das Medium des 21. Jahrhundert. Anfang 2008 nutzten in der EU mehr als die Hälfte der 500 Millionen EU-Bürger regelmäßig das World Wide Web - und mittlerweile sind noch viele Millionen dazu gekommen. Für einen Großteil dieser Menschen ist das Internet nicht nur ein äußerst praktisches und spannendes Medium - es ist auch Ausdruck ihrer Freiheit und ein Instrument der freien Meinungsäußerung. Doch auch wenn die Vorzüge der globalen Vernetzung auf der Hand liegen, so geht mit der verstärkten Nutzung des Internets eine steigende Zahl krimineller Handlungen im Netz einher. Zwischen 1998 und 2008 ist beispielsweise die Zahl der Darstellung sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung von Kindern von 100 000 auf 15 Millionen gestiegen.
Die effektive und nachhaltige Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten im Internet wird auf nationaler Ebene seit fast zwei Jahren intensiv debattiert. Im Juni 2009 beschloss der Bundestag schließlich das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz - im Februar dieses Jahres vom damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler unterzeichnet - soll den Zugang zu Internetseiten mit Darstellungen sexueller Handlungen von und an Kindern erschweren. Die im Gesetzestext vorgesehenen und häufig kritisierten Sperren (sogenannte Zugangserschwerungen) werden in Deutschland bis heute nicht angewandt und auf der Bundesebene weiter intensiv diskutiert.
Auf europäischer Ebene ist die Gesetzeslage in Bezug auf Internetsperren sehr heterogen. Es gibt mehrere Staaten in Europa, in denen Zugangserschwerungen zur Bekämpfung von Darstellungen des Kindesmissbrauchs im Internet bereits etabliert sind (so beispielsweise in Italien, Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden und Großbritannien), wohingegen in anderen Staaten netzseitige Zugangserschwerungen weiterhin in der Kritik stehen. Es ist unumstritten, dass die Bekämpfung von Darstellungen des Kindesmissbrauchs im Internet aufgrund der weltweiten Vernetzung längst keine rein nationale Angelegenheit mehr ist und wir auf die Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern angewiesen sind. Dementsprechend hat die EU-Kommission im März dieses Jahres einen umfassenden Richtlinienvorschlag „[...]zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie[...]" vorgelegt. Der Richtlinienvorschlag von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström steht derzeit im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zwischen Europäischem Parlamant und Rat zur Diskussion.
Folgende Punkte sind meiner Ansicht nach wesentlich:
Der Begriff `Kind´
Im Richtlinienvorschlag wird der Begriff des Kindes ausdrücklich definiert. Eine europaweit einheitliche Definition ist jedoch aufgrund der variierenden Begrifflichkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten (z.B. Definition `Kind´ und Abgrenzung zu `Jugendlicher´) problematisch. Aus diesem Grund plädiere ich dafür, den Geltungsbereich der Richtlinie begrifflich auf `Personen unter 18 Jahren´ festzulegen.
Einheitliche Definition von Straftatbeständen
Ziel muss es sein, auf europäischer Ebene einen einheitlichen Straftatbestand zu definieren und einzuführen, damit es nicht mehr möglich ist, sich einer Bestrafung in einem EU-Mitgliedstaat zu entziehen, indem man Darstellungen von Kindesmissbrauch von einem anderen EU-Mitgliedstaat aus ins Netz stellt. Ein einheitliches Strafmaß auf europäischer Ebene ist insofern problematisch, als sich das Strafmaß in die Systematik der Delikte des jeweiligen Mitgliedstaates einfügen muss. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Strafe der Schwere der Tat gerecht wird und keine Bagatellisierung der Delikte droht.
Prävention
Die Einführung adäquater präventiver Maßnahmen ist eine wesentliche Voraussetzung für die nachhaltige Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Gerade Kinder und Jugendliche haben eine hohe Internetaffinität, aber nicht immer die soziale Reife, um den Risiken im Netz adäquat zu begegnen. Dies wird sehr häufig von Tätern ausgenutzt, die über die verschiedenen Chats und Kommunikationswege gezielt Kinder und Jugendliche dazu verleiten, beispielsweise sexuelle Handlungen vor ihrer Webcam durchzuführen (Grooming). Neben der Aufklärung der Kinder an den Schulen ist vor allem auch die Aufklärung der Eltern von zunehmender Bedeutung. Diese sind oftmals wenig vertraut mit den technischen Möglichkeiten im Netz und dem Nutzungsverhalten ihrer Kinder. Sie können daher auch die Gefahren und Risiken, die Im Internet auf die Kinder lauern, nur schwer einschätzen. Verstärkte Prävention ist aus diesem Grund unerlässlich.
Löschen vor Sperren
Ich setze mich dafür ein, dass alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, kinderpornografische Inhalte auf Servern innerhalb der EU unverzüglich zu löschen. Das Sperren (netzseitige Zugangserschwerung) der entsprechenden Inhalte sollte nur dann eine Option sein, wenn ein Löschen trotz aller Bemühungen nicht möglich ist, beispielsweise weil ein Server außerhalb der EU betrieben wird. Denn durch die netzseitige Zugangserschwerung wird der Inhalt nicht aus dem Internet entfernt und der Zugriff auf die Inhalte nur erschwert und nicht verhindert. Jede der verschiedenen Techniken zur Zugangserschwerung ist nur begrenzt wirksam und umgehbar. Auch deshalb darf das Sperren auf keinen Fall dazu führen, dass wir das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren: Die Entfernung dieser Inhalte im Ursprungsland, das konsequente Vorgehen gegen die Anbieter und die Sicherstellung der Strafverfolgung der Täter. Natürlich darf man auf europäischer Ebene nicht die Augen davor verschließen, dass es einige Länder gibt, in denen die netzseitige Zugangserschwerung bereits angewendet wird, so dass ein genereller Verzicht auf die Sperren EU-weit nicht möglich ist. Ich setze mich jedoch entschieden dafür ein, dass es jedem Mitgliedstaat selbst überlassen sein sollte, ob er Sperren einführt oder nicht. Unabdingbare Voraussetzung für die Anwendung der Sperren muss jedoch die Wahrung der Freiheitsgrundrechte der Bürger sein, das heißt, es muss Sorge dafür getragen werden, dass sich die Sperren ausschließlich auf die Darstellungen von Kindesmissbrauch beschränken.
Verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten
Wir brauchen darüber hinaus bessere Verhandlungsstrategien der EU mit Drittstaaten wie beispielsweise den USA und Russland. Außerhalb der EU gespeicherte Seiten können nur dann effektiv und schnell gelöscht werden, wenn wir auch mit Drittstaaten eng zusammenarbeiten und gemeinsam ein klares Signal zur Ächtung des sexuellen Missbrauchs an Kindern setzen.
Weitere Studien/ wissenschaftliche Untersuchungen
Auch wenn es bereits einige Datenerhebungen und die ersten wissenschaftlichen Studien zur Untersuchung der Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet gibt, so kann das Ausmaß des Kindesmissbrauchs oftmals nur unzureichend beziffert werden. Ich halte es daher für unerlässlich, dass auch seitens der europäischen Institutionen Studien in Auftrag gegeben werden, die die bestehenden Wissenslücken schließen. Wir brauchen Klarheit bezüglich der Anzahl der Bilder im Umlauf, der Anzahl der Opfer und der Effizienz der angewandten Methoden.
Bei aller Notwendigkeit, Darstellungen des Kindesmissbrauchs im Internet zu entfernen und nachhaltig zu bekämpfen, möchte ich aber noch einmal darauf hinweisen, dass es sich beim Missbrauch von Kindern im Internet nur um einen kleinen Teil des Kindesmissbrauchs handelt. Der Richtlinienentwurf der europäischen Kommission umfasst zu Recht jegliche Art des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Der Missbrauch im familiären Bereich oder auch in privaten und öffentlichen Einrichtungen darf nicht länger tabuisiert werden. Jeder Einzelne - als Teil unserer Gesellschaft - trägt Verantwortung für den Schutz unserer Kinder und sollte demnach auch strafrechtlich belangt werden können, wenn trotz Kenntnis ein Fall von Kindesmissbrauch nicht angezeigt wird.
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